{"id":6557,"date":"2022-06-09T08:53:53","date_gmt":"2022-06-09T07:53:53","guid":{"rendered":"https:\/\/test.schindlerattorneys.com\/?p=6557"},"modified":"2022-12-20T13:34:39","modified_gmt":"2022-12-20T12:34:39","slug":"logistikbranche-compliance-recht-praxis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/2022\/06\/09\/logistikbranche-compliance-recht-praxis\/","title":{"rendered":"Logistikbranche &#038; Compliance Recht &#038; Praxis"},"content":{"rendered":"\n<p>Compliance-Anforderungen an die <em>Logistikbranche <\/em>haben sich in den letzten Jahren nicht unerheblich erh\u00f6ht. International t\u00e4tige Auftraggeber unterliegen meist selbst strengen Compliance-Regelungen und sind zu ihrem eigenen Schutz darauf bedacht, und zum Teil auch dazu verpflichtet, diese Regelungen auf ihre Auftragnehmer, sprich Logistikdienstleister, zu \u00fcberbinden. Logistikdienstleister sehen sich daher im Rahmen von Logistikvertr\u00e4gen regelm\u00e4\u00dfig dazu verpflichtet, die Einhaltung der &#8211; zum Teil weit \u00fcber das nationale Recht hinausgehenden Anforderungen &#8211; zu gew\u00e4hrleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre Subunternehmer diesen erh\u00f6hten Anforderungen entsprechen. Dies er\u00f6ffnet neben der Aus\u00fcbung des Kerngesch\u00e4fts Logistik einen nicht unerheblichen Dokumentations- und \u00dcberwachungsaufwand. Da im Rahmen von Logistikvertr\u00e4gen ein Versto\u00df gegen Compliance-Anforderungen zum Teil mit erheblichen Vertragsstrafen geahndet wird, bzw. im schlimmsten Fall zur Aufk\u00fcndigung des Logistikvertrags f\u00fchren kann, ist es ratsam, sich mit den internationalen Compliance-Anforderungen vertraut zu machen. Soweit dies m\u00f6glich ist, sollte sowohl vertraglich als auch strukturell entsprechend Vorsorge getroffen werden. Dieser Beitrag soll einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die prominentesten internationalen Regelwerke geben und im zweiten Teil m\u00f6gliche praktische \u00dcberwachungstools zeigen.<\/p>\n\n\n\n<p><em><u>US Foreign Corrupt Practices Act \/ UK Bribery Act<\/u><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Zu den prominentesten internationalen Regelungswerken geh\u00f6ren der UK Bribery Act (UKBA) und der US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Der Schutzzweck der Bestimmungen umfasst die Unterbindung von Korruption und Wirtschaftskriminalit\u00e4t, die Gew\u00e4hrleistung von fairen Arbeits- und Sozialbedingungen sowie die Sicherung von Umweltstandards. Unter den Anwendungsbereich des FCPA fallen neben US-Staatsb\u00fcrgern auch Ausl\u00e4nder mit Wohnsitz in den USA, Unternehmen mit einer Rechtsform nach dem Recht eines US-Staates sowie ausl\u00e4ndische Unternehmen mit Hauptsitz in den USA. Des Weiteren sind alle ausl\u00e4ndischen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen erfasst, die auf dem Territorium der USA Handlungen zur Korruptionsf\u00f6rderung begehen. Dabei sind ein Telefonat oder eine E-Mail, die als Beitrag zur Korruptionsf\u00f6rderung zu qualifizieren sind, ausreichend. Nach dem FCPA kann ein Unternehmen f\u00fcr das strafbare Verhalten seiner Mitarbeiter, aber auch seiner Tochterunternehmen, Joint-Venture Partner und Vertragspartner im In- und Ausland verantwortlich gemacht werden. Dies allerdings nur dann, wenn es diese strafbaren Handlungen angeordnet, kontrolliert oder zumindest davon gewusst hat. Durch den weitreichenden Anwendungsbereich wird dem FCPA eine besondere Vorbildfunktion in der Bek\u00e4mpfung gegen Korruption zugeschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Strafbarkeit nach UKBA unterliegt ein Unternehmen dann, wenn eine mit ihm verbundene Person (Unternehmen oder nat\u00fcrliche Person wie z.B. die MitarbeiterInnen) einen Bestechungstatbestand erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der UKBA sieht neben unbeschr\u00e4nkten Geldstrafen f\u00fcr das Unternehmen eine Maximalstrafe von zehn Jahren Haft f\u00fcr die Entscheidungstr\u00e4ger (Gesch\u00e4fstf\u00fchrung, Vorstand) vor.<\/p>\n\n\n\n<p><em><u>Frankreich \u2013 Lex Sapin II<\/u><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die vom franz\u00f6sischen Parlament verabschiedete Lex Sapin II, welche in Frankreich ans\u00e4ssige Unternehmen zur F\u00fchrung eines Code of Conducts (COC) verpflichtet, unterstreicht die rasche Entwicklung auf dem Gebiet der Compliance. Der auch als \u201esoft law\u201c bezeichnete CoC dient allen Stakeholdern des Unternehmens. In erster Linie ist die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung betroffen, deren pers\u00f6nliches Risiko deutlich reduziert ist, wenn sie wirksame personelle, funktionelle und organisatorische Ma\u00dfnahmen getroffen hat, um f\u00fcr Compliance im Unternehmen zu sorgen. Zugleich werden alle Mitarbeiter vor straf- und zivilrechtlichen Anspr\u00fcchen gesch\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p><em><u>Vertragspraxis<\/u><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Wie eingangs bereits erw\u00e4hnt, zeigt die g\u00e4ngige Vertragspraxis, dass internationale Unternehmen die sie treffenden Compliance-Verpflichtungen auf ihre Subunternehmer wie z.B. Logistikdienstleister \u00fcberbinden, um das Risiko von m\u00f6glichen Compliance-Verst\u00f6\u00dfen m\u00f6glichst auf die Subunternehmer zu \u00fcbertragen. Verletzt das beauftragte Unternehmen die zum Beispiel im CoC vereinbarten Pflichten, kann, neben monet\u00e4ren Sanktionen, die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Vertrages aus wichtigem Grund drohen. Wie bereits erw\u00e4hnt, f\u00fchrt diese Praxis dazu, dass auch ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich t\u00e4tige Logistikdienstleister neben dem sie ohnehin treffenden nationalen Recht auch ausl\u00e4ndische Rechtsvorschriften einhalten m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p><em><u>Compliance Management System<\/u><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Hintergrund der genannten Beispiele internationaler Gesetzgebung sowie der g\u00e4ngigen Vertragspraxis ist die Implementierung eines effektiven Compliance-Managements-Systems (CMS) unerl\u00e4sslich. Ein erfolgreiches CMS setzt sich aus drei Elementen zusammen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Pr\u00e4vention: die pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmenergreifung, um Rechtsverst\u00f6\u00dfe zu verhindern<\/li>\n\n\n\n<li>Aufdeckung: z.B. regelm\u00e4\u00dfige Monitoring-Ma\u00dfnahmen, ob das CMS eingehalten wird, ggf. Einrichtung von Hinweisgebersystemen<\/li>\n\n\n\n<li>Reaktion: Eingegangene Hinweise m\u00fcssen \u00fcberpr\u00fcft werden und festgestellte L\u00fccken des CMS m\u00fcssen geschlossen werden<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Insbesondere die angef\u00fchrten Auditierungsma\u00dfnahmen sind f\u00fcr ein funktionsf\u00e4higes CMS unabdingbar. Diese m\u00fcssen einerseits unternehmensintern sowie andererseits in den Unternehmen der Subunternehmer erfolgen. Konsequenterweise finden sich in den Vertr\u00e4gen zwischen den Auftraggebern und Logistikdienstleistern gesch\u00e4ftspartnerbezogene Sorgfaltspflichten in Bezug auf weiter eingeschaltete Dienstleister und die Verpflichtung, solche weiteren Dienstleister dem urspr\u00fcnglichen Auftraggeber offenzulegen. Besonderes Augenmerk sollte in der Logistikbranche auf die Bereiche der Korruption und Wirtschaftskriminalit\u00e4t, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialbedingungen sowie Umweltbedingungen gelegt werden. So verpflichtet das k\u00fcrzlich vom deutschen Gesetzgeber beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (\u201eLkSG\u201c) deutsche Unternehmen, ab dem Jahr 2023 die Einhaltung von Mindeststandards zum Schutz der Umwelt in ihren Gesch\u00e4ftsbereichen zu kontrollieren. Kern der Sorgfaltspflichten von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, ist wiederum die Einrichtung eines angemessenen und effektiven Risikomanagementsystems, um die bestehenden vertraglichen Beziehungen anzupassen und f\u00fcr neu einzugehende Vertr\u00e4ge das Risiko von Umweltrechtsverletzungen zu minimieren. Des Weiteren m\u00fcssen sich Unternehmen die Einhaltung von umweltbezogenen Obliegenheiten durch ihre Subunternehmer vertraglich zusichern lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesetzgeber etabliert somit einen Mechanismus, der in der Vertragsgestaltung zwischen internationalen Konzernen, wie beispielsweise Ikea und Danone, und ihren Logistikdienstleistern regelm\u00e4\u00dfig vereinbart wird, um die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette von unterschiedlichen Vor- und Zulieferern bis zum Endprodukt zu garantieren. Bereits mehr als 100 Investoren, darunter auch die oben genannten, fordern die EU-Kommission dazu auf, ein wirksames EU-Lieferkettengesetz vorzulegen. Dadurch sollen, auch ohne individuelle Vereinbarung, alle Unternehmen in Europa erfasst werden. Das europ\u00e4ische Gesetz solle au\u00dferdem auch eine zivilrechtliche Haftung erm\u00f6glichen, was nach dem deutschen Lieferkettengesetz nicht m\u00f6glich ist. Auf EU-Ebene gibt es bereits einen Entwurf der Kommission zu einem Lieferkettengesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>Mag. Daniela Steiner, Rechtsanw\u00e4ltin Schindler Attorneys<br>Valentin \u00d6lz, Paralegal Schindler Attorneys<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-full\"><img decoding=\"async\" width=\"253\" height=\"113\" src=\"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/rsb.png\" alt=\"rsb\" class=\"wp-image-6558\" srcset=\"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/rsb.png 253w, https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/rsb-18x8.png 18w\" sizes=\"(max-width: 253px) 100vw, 253px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p><em><u>Praktische Entwicklung und Durchf\u00fchrung eines CMS<\/u><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Geopolitische Spannungen, systematische Probleme in den Supply Chains und durch beide Faktoren weiter zunehmende gef\u00e4hrliche Compliance-Verst\u00f6\u00dfe machen gerade auch die praktische CMS-Entwicklung und &#8211; Durchf\u00fchrung essentiell.<\/p>\n\n\n\n<p>Um nur ein aktuell besonders brennendes Compliance-Feld zu nennen:<\/p>\n\n\n\n<p>Die administrativen F\u00fchrungen des mit Abstand strengsten und effektivsten Sanktions-Regimes der Welt, jenes der USA, sprechen Warnungen gerade an Service-Unternehmen wie Logistikunternehmen aus, die sie auch mit oft extraterritorialer Wirkung verfolgen und durchsetzen: \u201c<em>Treasury can and will target those who evade, attempt to evade, or aid the evasion of U.S. sanctions against Russia <\/em>[\u2026]\u201d. (Under Secretary for Terrorism and Financial Intelligence Brian E. Nelson am 20. April 2022; zust\u00e4ndig f\u00fcr OFAC-Sanktionen, die alle Branchen betreffen.) Hier ist also ein ernsthafter und umfassender Ansatz bei der praktischen Realisierung (Vermeidung von kritischen Compliance-Verst\u00f6\u00dfen) wichtiger denn je.<\/p>\n\n\n\n<p>Daf\u00fcr f\u00e4llt aber auch der Return on Investment guter CMS (professionell und betriebsfreundlich, nicht schablonenartig entwickelt) erheblich aus:<\/p>\n\n\n\n<p>Reduktion des wachsenden Risikos schwerer Sch\u00e4den f\u00fcr Unternehmen, Eigent\u00fcmerInnen, Management und MitarbeiterInnen sind das eine. Eine \u00fcberlegen machende Sicherheit im angespannten Marktumfeld, die zum Wettbewerbsvorteil wird, das andere.<\/p>\n\n\n\n<p><em><u>Risiko- und Unternehmens-angepasster Umfang des CMS<\/u><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Ma\u00dfstab bei der CMS-Entwicklung sollte zumindest sein, dass das eigene System von Beh\u00f6rden und Gerichten als (1.) passend entworfen (&#8220;designed&#8221;), (2.) ernsthaft implementiert und (3.) praktisch wirksam (dokumentiert) nachvollzogen werden kann. Alles bezogen auf (a) die glaubw\u00fcrdig erhobenen Risiken, die den Betrieb konkret besonders betreffen (risk based approach &#8211; siehe unten) und (b) proportional zur Unternehmensstruktur und &#8211; gr\u00f6\u00dfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere bei Geltung von &#8220;strict liability&#8221; (so bei Verfolgung von US-Sanktionen durch das OFAC) k\u00f6nnen selbst nicht erkennbare Verst\u00f6\u00dfe zu monet\u00e4r erheblicher Haftbarkeit f\u00fchren. Die Festlegung des tats\u00e4chlichen Umfangs bemisst sich dann jedoch v.a. nach (a) dem CMS und (b) dem Verhalten des Unternehmens (vor und nach dem Vorfall). Also nach der Frage, wie vorwerfbar Verst\u00f6\u00dfe sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus der Logistik-Branche kann dazu im Bereich Compliance (FCPA) zur Anschauung auf den internationalen Fall &#8220;USA v. Transport Logistics International, Inc.&#8221; (2018) und seine umfangreichen Justiz-Ver\u00f6ffentlichungen verwiesen werden. Hier wurden im internationalen Gesch\u00e4ftsbetrieb ein US-Unternehmen sowie mehrere, auch nicht amerikanische, Individuen verfolgt. Dies f\u00fchrte letztendlich zu einem Settlement (in der Form eines &#8220;deferred prosecution agreements&#8221;) und einer Reduktion der Strafe von USD 21 Millionen auf USD 2 Millionen. Diese erhebliche Entlastung erfolgte aufgrund von (a) umfassender Kooperation mit der Justiz, (b) internen Konsequenzen und \u00dcberarbeitung des CMS, sowie (c) Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Lage des US- Unternehmens. Ein effektives CMS und daraus resultierendes Verhalten zahlen sich also aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit diesem Ma\u00dfstab vor Augen betrachten wir jetzt die Komponenten eines solchen CMS:<\/p>\n\n\n\n<p><em><u>Komponenten eines ad\u00e4quaten CMS f\u00fcr internationale Logistikunternehmen und praktisch h\u00e4ufige<\/u><\/em><em> <u>Schwachstellen<\/u><\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Als Vorfragen sollte <strong><em>Strukturelles<\/em><\/strong>, wie die funktionale Zust\u00e4ndigkeit, gekl\u00e4rt werden (ein Compliance Officer?; zus\u00e4tzlich ein Komitee?), sowie \u00dcberschneidungen und Synergien dabei.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zusammenlegung aller Compliance-Bereiche, dies mitunter auch mit dem Security Bereich, ist in vielen F\u00e4llen sinnvoll.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso hilft es strukturell, sich die Verantwortung von Unternehmensf\u00fchrung, Management und Mitarbeitern in Lines of Defense vorzustellen. Ganz oben ist demnach die F\u00fchrung, die drei Lines of Defense (LoD) zur Einhaltung der Compliance einrichten sollte:<\/p>\n\n\n\n<p>Die erste LoD sind die MitarbeiterInnen, die den Kunden- und Partnerkontakt pflegen. Hinter und \u00fcber diesen stehen die Compliance- und Security-Funktionen als zweite LoD. Und beide LoD werden nochmals &#8211; in der Tiefe<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; von zust\u00e4ndiger Audit und Revision als der dritten LoD kontrolliert und auf Verbesserungen reflektiert. Dringen Korruption und\/oder Inkompetenz durch alle drei LoD durch, ist die Wirkung meist erst nach Jahren zu sp\u00fcren &#8211; dann aber mitunter sehr folgenreich f\u00fcr Unternehmen und Individuen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sind solche Grundstrukturen vergegenw\u00e4rtigt, ist der Ausgangspunkt jedes guten CMS ein Risiko-basiertes Commitment der F\u00fchrung; was uns zu den obersten beiden Komponenten des CMS bringt: Das sind einerseits <strong><em>Compliance Governance <\/em><\/strong>und <strong><em>Commitment der Unternehmensf\u00fchrung<\/em><\/strong>; was sich in Kommunikation und Mitteleinsatz widerspiegeln muss. Und andererseits ein laufendes Risk Assessment, welches der zugeschnittenen Gesamtausrichtung dient (&#8220;Risk Based Approach&#8221;).<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis scheitern CMS oft an nicht vorhandener oder unqualifiziert durchgef\u00fchrter Risk Intelligence sowie nicht durchgef\u00fchrten Risk Assessments. Ohne regelm\u00e4\u00dfige (zugeschnittene!) Risiko-Bilder k\u00f6nnen CMS weder effektiv noch effizient und proportional sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Darauf zugeschnitten sollten dann <strong><em>Risiko-Entscheidungen <\/em><\/strong>getroffen (welche Risiken werden bis zu welchem Punkt g\u00e4nzlich umgangen, reduziert oder toleriert) sowie entsprechend <strong><em>betriebsganzheitlich Steuerungs- und Kontroll-Prozesse <\/em><\/strong>(&#8220;Internal Controls&#8221;) entwickelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Praktisch besonders effektiv ist es dabei, diese Internal Controls in zwei Bereiche differenzierend zu entwickeln und anzuwenden: Vorgaben f\u00fcr den Normalbetrieb werden in &#8220;Blue Books&#8221; verfolgt und von Vorgaben f\u00fcr definierte kritische Sonderlagen in &#8220;Red Books&#8221; unterschieden. Dies erfolgt anhand von Kriterien, die den \u00dcbergang von Blue Books zu Red Books darlegen (Decision Points mit Eskalations-Regeln nach oben). Dies sollte schon beim Policy Drafting beachtet werden. Wobei der Red Books-Bereich mit der Entwicklung des Incident Managements zusammenh\u00e4ngtsiehe hierzu unten).<\/p>\n\n\n\n<p>Konkret unter Internal Controls fallen bei Logistik-CMS beispielsweise: &#8220;Sanctions Screening Tools&#8221;; Monitoring kritischer Bereiche wie Eigent\u00fcmerverh\u00e4ltnisse von Partnern; KYC-Ma\u00dfnahmen; oder Enhanced Due Diligence bei definierten Transaktionen (mit Kunden, Partnern und \u00dcbernahmezielen).<\/p>\n\n\n\n<p>In&nbsp; der&nbsp; Umsetzung&nbsp; dieser&nbsp; Internal&nbsp; Controls&nbsp; sind&nbsp; dann&nbsp; als &nbsp;n\u00e4chste&nbsp; Komponenten&nbsp; des&nbsp; CMS <strong><em>Training\/Kommunikation <\/em><\/strong>und <strong><em>Dienstaufsicht\/Line Management <\/em><\/strong>entscheidend.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier sind mit wenig Aufwand unmittelbare &#8220;quick wins&#8221; m\u00f6glich, die aber zu oft \u00fcbersehen werden. Dies ist dann der Fall, wenn effektive(!) Awareness Trainings und Abschreckungs-Kommunikationen fehlen (die gr\u00f6\u00dfte Schwachstelle ist immer noch der Mensch, nicht die IT).<\/p>\n\n\n\n<p>Effektiv sind Ma\u00dfnahmen zugunsten Awareness und Abschreckung in der Praxis oft deswegen nicht, weil sie nur mittels &#8220;Durchklicken am Schirm&#8221; oder monoton-abstrakten Vortr\u00e4gen abgehalten werden. Sehr wirksam ist hingegen das Durchgehen emotional ergreifender F\u00e4lle, welche betrieblich-pers\u00f6nliche Relevanz aufzeigen &#8211; glaubw\u00fcrdig zugeschnitten und vermittelt. Das kann mit einem extern zugekauften Workshop f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Unternehmens-Funktionen beginnen, die dann die Produkte dieser Experten-Zusammenarbeit intern weiter verbreiten und zu einem Teil der Unternehmenskultur und des internen Know-Hows machen (&#8220;train the trainers&#8221;).<\/p>\n\n\n\n<p>Ein entscheidendes weiteres Element eines CMS sind <strong><em>Meldesysteme <\/em><\/strong>&#8211; oder zumindest Verfahren dazu, die jede MitarbeiterIn und kritische Stakeholder kennt und denen sie vertrauen kann. Da dies ein eigenes und rechtlich sehr dynamisches Thema darstellt (vergleiche Whistleblower-Gesetzeslage EU\/\u00d6sterreich), kann an dieser Stelle nicht n\u00e4her darauf eingegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren ist dringend anzuraten, auch im CMS ein &#8220;<strong><em>Incident, Investigation und Crisis Management<\/em><\/strong>&#8221; zu reflektieren und zu definieren &#8211; ausgerichtet an CMS-Szenarien und integriert in den Bereich der Red Books des CMS (siehe oben Internal Controls) sowie abgestimmt mit dem generellen Krisenmanagement.<\/p>\n\n\n\n<p>Schwere Sch\u00e4den treten oft ein, weil solche kritischen Szenarien nicht vorher in Grundz\u00fcgen durchgespielt wurden. Dann kann es beispielsweise passieren, dass Zust\u00e4ndige unter dem psychischen Druck des Gef\u00e4hrlich- Unbekannten \u00fcberfordert &#8220;Schnellsch\u00fcsse&#8221; abgeben, die nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen. Oder etwa das Unternehmen erst im Alarmfall realisiert, dass es Leaks oder Angriffe in der digitalen Sph\u00e4re nicht schnell genug bek\u00e4mpfen kann. Das kommt u.a. vor, weil Anbieter aus vertraglichen oder faktischen Gr\u00fcnden einen Fake Account nicht so bald einstellen k\u00f6nnen oder wollen. Derartige F\u00e4lle b\u00f6sen Erwachens sind verheerend, aber bei proaktiven CMS oft vermeidbar: um bei unserem Beispiel zu bleiben, kann mittels rechtzeitiger Verifizierung bei Anbietern eine Verk\u00fcrzung der Reaktionszeit durch Notfall-Verfahren erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Als n\u00e4chste Komponente sollte die bewusst-selektive <strong><em>Zusammenarbeit <\/em><\/strong>und das <strong><em>Compliance Information Sharing <\/em><\/strong>mit Partnern, Industrieverb\u00e4nden, Rechtsanw\u00e4lten, externen Dienstleistern und Beh\u00f6rden (&#8220;Liaison&#8221;) prozessual integrierend und synchronisierend definiert werden: Wer spricht wann mit wem; was wird dabei wie mitgeteilt oder erbeten. Wird das nicht reflektiert, wird es in der Praxis immer wieder rechtlich und\/oder gesch\u00e4ftlich unangenehm.<\/p>\n\n\n\n<p>Und schlie\u00dflich sind die Aufsichts-getriebenen Funktionen <strong><em>Audit, Revision und Weiterentwicklung <\/em><\/strong>(v.a. Umsetzung von Lessons Learned) entscheidend. Dies sollte praktisch u.a. mittels Erhebungen erfolgen (&#8220;Wie oft lehnen Sie KundInnen ab?&#8221;; &#8220;Woran erkennen Sie Verdachtsf\u00e4lle auf Export End User Verschleierung?&#8221;), sowie mittels Testing (z.B. Probeanfragen) und Sampling (tats\u00e4chlich abgewickelte Dokumente\/F\u00e4lle und ihre BearbeiterInnen werden herausgezogen und in den Revisions-Fokus genommen).<\/p>\n\n\n\n<p>Zu guter Letzt m\u00fcssen alle angef\u00fchrten Aspekte <strong><em>rechtlich (vertraglich, arbeitsrechtlich, datenschutzrechtlich etc.) evaluiert <\/em><\/strong>und <strong><em>proaktiv abgebildet <\/em><\/strong>werden. Etwa durch Klauseln oder Vertrags\u00e4nderungen, damit MitarbeiterInnen soweit machbar und erw\u00fcnscht Tests, Meldesystemen und \u00dcberwachungen zustimmen. Oder durch Anpassungen der Unternehmensverfassung hinsichtlich Verantwortungsfragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Abschlie\u00dfend bleibt festzuhalten, dass es immer schon zu den St\u00e4rken der mitteleurop\u00e4ischen Logistiker geh\u00f6rte, sich an eine dynamische Welt anzupassen. In diesem Sinne werden Logistikunternehmen auch heute die Compliance H\u00fcrden meistern und diese wohl auch als strategischen Wettbewerbsvorteil n\u00fctzen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mag. Olivier Scherlofsky, RSB International<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Compliance-Anforderungen an die Logistikbranche haben sich in den letzten Jahren nicht unerheblich erh\u00f6ht. International t\u00e4tige Auftraggeber unterliegen meist selbst strengen Compliance-Regelungen und sind zu ihrem eigenen Schutz darauf bedacht, und zum Teil auch dazu verpflichtet, diese Regelungen auf ihre Auftragnehmer, sprich Logistikdienstleister, zu \u00fcberbinden. 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