{"id":7074,"date":"2022-10-17T08:25:40","date_gmt":"2022-10-17T07:25:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/?p=7074"},"modified":"2022-10-17T08:25:41","modified_gmt":"2022-10-17T07:25:41","slug":"dsgvo-generalanwalte-des-eughs-nehmen-stellung-zu-auskunftsanspruch-und-schadenersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/2022\/10\/17\/dsgvo-generalanwalte-des-eughs-nehmen-stellung-zu-auskunftsanspruch-und-schadenersatz\/","title":{"rendered":"DSGVO &#8211; Generalanw\u00e4lte des EuGHs nehmen Stellung zu Auskunftsanspruch und Schadenersatz"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Die \u00d6sterreichische Post AG (Post) erhob als Adressverlag verschiedene personenbezogene Daten (u.a. Informationen zu den Parteiaffinit\u00e4ten) der \u00f6sterreichischen Bev\u00f6lkerung. Mehrere betroffene Personen verlangten von der Post Auskunft und\/oder Schadenersatz nach der DSGVO. Zwei Gerichtsverfahren landeten beim Obersten Gerichtshof (OGH), der dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorlegte. Der jeweils zust\u00e4ndige Generalanwalt hat in seinen Schlussantr\u00e4gen dazu wie folgt Stellung genommen:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Auskunftsrecht der betroffenen Person &#8211; <\/em><\/strong><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=260543&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=5320472\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\"><strong><em>Rechtssache C-154\/21<\/em><\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger ist eine nat\u00fcrliche Person, die von der Post Auskunft gem\u00e4\u00df Art. 15 DSGVO \u00fcber die ihn betreffenden Daten, insbesondere die Empf\u00e4nger seiner Daten verlangte. Da die Post nur die Kategorien von Empf\u00e4ngern nannte und nicht die konkreten Empf\u00e4nger, verlangte der Kl\u00e4ger eine verbesserte Auskunft \u00fcber eine m\u00f6gliche Weitergabe seiner Daten an Dritte sowie gegebenenfalls \u00fcber den\/die konkreten Empf\u00e4nger.<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht wiesen das Klagebegehren mit der Begr\u00fcndung ab, dass Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO dem Verantwortlichen eine Wahlm\u00f6glichkeit einr\u00e4ume, n\u00e4mlich entweder die konkreten Empf\u00e4nger oder blo\u00df die Kategorien der Empf\u00e4nger offenzulegen. Der OGH hatte Zweifel an der Auslegung von Art. 15 DSGVO durch die Vorinstanzen, weshalb er vom EuGH wissen wollte, ob tats\u00e4chlich eine solche Wahlm\u00f6glichkeit bestehe oder ob die Empf\u00e4nger immer dann zwingend zu nennen sind, wenn Daten bereits an diese offengelegt wurden?<\/p>\n\n\n\n<p>Der zust\u00e4ndige Generalanwalt Giovanni Pitruzzella hat in seinem Schlussantrag diese Frage analysiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bestimmung dahingehend auszulegen ist, dass vom Verantwortlichen zwingend Auskunft \u00fcber die konkreten Empf\u00e4nger von Offenlegungen der personenbezogenen Daten der betroffenen Person gegeben werden muss. Begr\u00fcndet hat er das unter anderen wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem 63. Erw\u00e4gungsgrund der DSGVO ist es Ziel des Auskunftsrechts, die betroffene Person in eine Lage zu versetzen, in der sie sich der Verarbeitung bewusst ist und deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit \u00fcberpr\u00fcfen kann. Die Aus\u00fcbung dieses Rechts muss es der betroffenen Person insbesondere erm\u00f6glichen, sich nicht nur zu vergewissern, dass ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei verarbeitet werden, sondern auch, dass diese an Empf\u00e4nger gerichtet sind, die zu ihrer Verarbeitung befugt sind. Das setzt jedoch voraus, dass die Mitteilung von Informationen so pr\u00e4zise wie m\u00f6glich erfolgt. Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, die ihr durch die Art. 16, 17 und 18 DSGVO einger\u00e4umten Rechte auf Berichtigung, L\u00f6schung und Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung weiteren Rechte des Betroffenen vorzubereiten und auszu\u00fcben. W\u00fcrde man Art. 15 DSGVO anders auslegen, w\u00fcrde man der betroffenen Person die M\u00f6glichkeit nehmen, Informationen \u00fcber die konkreten Empf\u00e4nger zu erhalten, wodurch sie die ihr oben genannten Rechte gegen\u00fcber diesen Empf\u00e4ngern entweder gar nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand aus\u00fcben k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Zumindest in zwei F\u00e4llen st\u00f6\u00dft diese betroffenenfreundliche Auslegung laut Generalanwalt an ihre Grenzen. Erstens, wenn aus tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden die Erteilung einer Auskunft \u00fcber konkrete Empf\u00e4nger nicht m\u00f6glich ist, z.B. wenn diese noch nicht identifiziert wurden, kann vom Verantwortlichen nicht verlangt werden, dass er Informationen mitteilt, die noch nicht vorliegen. Ferner ist die Aus\u00fcbung des Auskunftsrechts und deren Erf\u00fcllung anhand der Grunds\u00e4tze der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu beurteilen. Dementsprechend k\u00f6nnen Antr\u00e4ge eines Betroffenen abgelehnt werden, die offensichtlich einen unbegr\u00fcndeten oder exzessiven Charakter haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn die Ansicht des Generalanwalts f\u00fcr das Gericht nicht bindend ist, folgt der EuGH in der Regel seinen Empfehlungen. Verantwortlichen ist es somit zu empfehlen, die Liste der Empf\u00e4nger nicht nur im internen Verzeichnis gem\u00e4\u00df Art. 30 DSGVO zu f\u00fchren, sondern auch in der Datenschutzerkl\u00e4rung gem\u00e4\u00df Art.&nbsp;13 Abs.&nbsp;1 bzw. Art. 14 Abs.&nbsp;1 DSGVO anzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schadenersatz nach der DSGVO &#8211; <\/strong><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=266842&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=8919322\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\"><strong>Rechtssache C\u2011300\/21<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Fall erhob die Post als Adressenverlag Informationen zu den Parteiaffinit\u00e4ten der \u00f6sterreichischen Bev\u00f6lkerung. Dem Kl\u00e4ger wurde eine Parteiaffinit\u00e4t zugeschrieben, die dieser als Beleidigung empfand. Er begehrte daher einen Betrag in H\u00f6he von 1.000 Euro zum Ersatz seines immateriellen Schadens (inneres Ungemach). Die ihm zugeschriebene politische Affinit\u00e4t sei eine Beleidigung und besch\u00e4mend sowie kreditsch\u00e4digend. Das Verhalten der Post habe bei ihm gro\u00dfes \u00c4rgernis und einen Vertrauensverlust sowie ein Gef\u00fchl der Blo\u00dfstellung ausgel\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl das Erst- als auch das Berufungsgericht wiesen das Klagebegehren ab. Dagegen erhob der Kl\u00e4ger Revision an den OGH, der wiederum dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vorlegte.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuerst ging es um die Frage, ob die blo\u00dfe Verletzung der Bestimmungen der DSGVO einen Anspruch auf Schadenersatz begr\u00fcndet, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob tats\u00e4chlich ein Schaden entstanden ist. Dazu f\u00fchrte der Generalanwalt Manuel Campos S\u00e1nchez-Bordona aus, dass gem\u00e4\u00df Art.&nbsp;82 DSGVO der Schadenersatz gerade deshalb gew\u00e4hrt wird, weil zuvor ein Schaden entstanden ist. Eine Auslegung, die den Begriff \u201eVersto\u00df\u201c automatisch, ohne Erfordernis eines Schadens, mit dem Begriff \u201eAusgleich\u201c in Verbindung bringt, steht daher nicht mit dem Wortlaut von Art.&nbsp;82 der DSGVO im Einklang. Dies w\u00fcrde einem sogenannten Strafschadenersatz gleichkommen, der nicht den Ausgleich der nachteiligen Folgen des Versto\u00dfes erf\u00fcllt, sondern eher einer Sanktion gleichkommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der Ansicht des Kl\u00e4gers, die (blo\u00dfe) Verletzung der Norm stelle eine <em>unwiderlegbare Vermutung <\/em>f\u00fcr einen Schaden dar, weil ein solcher Versto\u00df zwangsl\u00e4ufig zu einem Verlust der Kontrolle \u00fcber die Daten f\u00fchre und <em>per se <\/em>einen nach Art.&nbsp;82 Abs.&nbsp;1 der DSGVO ersatzf\u00e4higen Schaden darstelle, erteilte der Generalanwalt eine Absage. Dies vor allem deshalb, weil der Verlust der Kontrolle \u00fcber die Daten nicht zwangsl\u00e4ufig einen Schaden verursachen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem wollte der OGH wissen, ob nach der DSGVO der Zuspruch immateriellen Schadens davon abh\u00e4ngt, dass eine \u201e<em>Rechtsverletzung von zumindest einigem Gewicht vorliegt, die \u00fcber den durch die Rechtsverletzung hervorgerufenen \u00c4rger hinausgeht<\/em>\u201c. Dazu hielt der Generalanwalt fest, dass Art.&nbsp;82 der DSGVO keine unmittelbare Antwort auf diese Frage bietet. Auch dem 146.&nbsp;Erw\u00e4gungsgrund der DSGVO (die Verantwortlichen sollten jegliche Sch\u00e4den ersetzen) lassen sich keine Kriterien entnehmen, die es erm\u00f6glichen, diese Frage zu beantworten.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut Generalanwalt wird jeder Versto\u00df gegen eine Norm \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten zu einer negativen Reaktion der betroffenen Person f\u00fchren. Ein Schadenersatz, der sich aus einem blo\u00dfen Unmutsgef\u00fchl wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen ergibt, kommt dem vom Generalanwalt bereits abgelehnten Schadenersatz ohne Schaden (siehe zuvor) recht nahe.<\/p>\n\n\n\n<p>Am Ende ist es jedoch Sache der nationalen Gerichte, herauszuarbeiten, wann das subjektive Unmutsgef\u00fchl aufgrund seiner Merkmale im Einzelfall als immaterieller Schaden angesehen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch f\u00fcr diesen Fall gilt, dass es sich bei der Beurteilung des Generalanwalts lediglich um eine Empfehlung handelt, der das Gericht nicht unbedingt folgen muss. Sollte sich jedoch der EuGH der Ansicht des Generalanwaltes anschlie\u00dfen, bleibt es spannend zu sehen, wie die nationalen Gerichte mit der Frage umgehen, welche Schwelle \u00fcberschritten werden muss, damit \u00fcberhaupt ein immaterieller Schadenersatz zugesprochen wird. Ein blo\u00dfer \u00c4rger scheint daf\u00fcr jedenfalls nicht ausreichend zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>DISCLAIMER<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Blog stellt lediglich eine allgemeine Information und keine rechtsanwaltliche Beratung dar. Schindler Rechtsanw\u00e4lte GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Aktualit\u00e4t des Blogs. Der Blog kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00d6sterreichische Post AG (Post) erhob als Adressverlag verschiedene personenbezogene Daten (u.a. Informationen zu den Parteiaffinit\u00e4ten) der \u00f6sterreichischen Bev\u00f6lkerung. Mehrere betroffene Personen verlangten von der Post Auskunft und\/oder Schadenersatz nach der DSGVO. Zwei Gerichtsverfahren landeten beim Obersten Gerichtshof (OGH), der dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorlegte. Der jeweils zust\u00e4ndige Generalanwalt hat in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":7075,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[32],"tags":[],"class_list":["post-7074","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7074","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7074"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7074\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7075"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7074"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7074"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7074"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}