{"id":7247,"date":"2023-02-27T14:50:00","date_gmt":"2023-02-27T13:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/?p=7247"},"modified":"2023-02-27T14:55:47","modified_gmt":"2023-02-27T13:55:47","slug":"eugh-haftung-von-amazon-als-plattformbetreiber-fur-markenverletzungen-durch-dritte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/en\/2023\/02\/27\/eugh-haftung-von-amazon-als-plattformbetreiber-fur-markenverletzungen-durch-dritte\/","title":{"rendered":"EuGH: Haftung von Amazon als Plattformbetreiber f\u00fcr Markenverletzungen durch Dritte"},"content":{"rendered":"\n<p>Im Dezember 2022 hat der EuGH dar\u00fcber entschieden, ob und inwieweit Amazon als Betreiber ihres Online-Marktplatzes f\u00fcr Markenrechtsverletzungen haftet, wenn diese durch Werbeanzeigen eines Dritten auf der Verkaufsplattform begangen werden (<strong><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=268788&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1223641\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">Urteil vom 22.12.2022; Rechtssachen C\u2011148\/21 und C\u2011184\/21<\/a><\/strong>).<\/p>\n\n\n\n<p>Amazon betreibt einen Online-Marktplatz f\u00fcr den Verkauf unterschiedlicher Waren, die Amazon sowohl direkt im eigenen Namen und f\u00fcr eigene Rechnung als auch indirekt durch Bereitstellung der Plattform f\u00fcr andere H\u00e4ndler anbietet. Der Versand, der von diesen Dritth\u00e4ndlern auf diesem Online-Marktplatz zum Verkauf angebotenen Waren, kann entweder von diesen H\u00e4ndlern selbst oder von Amazon \u00fcbernommen werden. Im letzteren Fall lagert Amazon die Waren in ihren Vertriebszentren und versendet sie aus ihren eigenen Lagern an die K\u00e4ufer.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der Verkaufsplattform von Amazon erscheinen regelm\u00e4\u00dfig Verkaufsanzeigen f\u00fcr rotbesohlte Schuhe, die laut des franz\u00f6sischen Designers Christian Louboutin ohne seine Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Aus diesem Grund erhob Herr Louboutin in Luxembourg zwei Klagen gegen Amazon, mit der er jeweils eine Verletzung seiner ausschlie\u00dflichen Markenrechte an den roten Schuhsohlen geltend machte.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Markenverletzung erfolge laut Louboutin insbesondere durch das Einblenden von Anzeigen f\u00fcr Waren mit solchen identischen roten Schuhsohlen auf den Online-Verkaufsplattformen von Amazon, aber auch durch den Besitz, den Versand und die Lieferung solcher Waren. Amazon k\u00f6nne daher laut Kl\u00e4ger nicht mehr als blo\u00dfer Hosting-Anbieter von Websites oder als neutraler Vermittler angesehen werden, zumal sie Drittanbietern, vor allem bei der Optimierung der Pr\u00e4sentation ihrer Angebote, Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht in Luxemburg stellte fest, dass die Funktionsweise der von Amazon betriebenen Verkaufsplattformen darin bestehe, f\u00fcr ein und dieselbe Warenkategorie (Verkaufs-)Anzeigen zu b\u00fcndeln, die sowohl von Amazon selbst als auch von Drittanbietern stammten. Insoweit unterscheide sich diese Funktionsweise von anderen Plattformen wie eBay oder Rakuten, die ausschlie\u00dflich einen Online-Marktplatz betreiben und daher nur Anzeigen von Drittanbietern ver\u00f6ffentlichen, ohne selbst Waren zu verkaufen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Unter Bezugnahme auf seine st\u00e4ndige Rechtsprechung wies der EuGH darauf hin, dass der Markeninhaber berechtigt ist, es Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung ein mit der Marke identisches Zeichen zu benutzen, wenn diese Benutzung im gesch\u00e4ftlichen Verkehr erfolgt, sowie f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen geschieht, die mit denjenigen identisch sind, f\u00fcr die die Marke eingetragen ist, und die Funktionen der Marke beeintr\u00e4chtigt wird. Der Ausdruck \u201ebenutzen\u201c setzt jedenfalls ein aktives Verhalten und eine unmittelbare oder mittelbare Herrschaft \u00fcber die Benutzungshandlung voraus.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dementsprechend hat der EuGH in Bezug auf den Betreiber eines Online-Marktplatzes bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass die Benutzung von mit Marken identischen oder ihnen \u00e4hnlichen Zeichen in Verkaufsangeboten, die auf diesem Marktplatz angezeigt werden, ausschlie\u00dflich durch die Drittanbieter und nicht durch den Betreiber selbst erfolgt, sofern dieser das betreffende Zeichen nicht im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation benutzt (vgl. Urteile vom <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:62009CJ0324&amp;from=de#:~:text=102%C2%A0%C2%A0%C2%A0%C2%A0Die%20%E2%80%9EBenutzung,Betreiber%20selbst%20erfolgt.\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">1<strong>2.\u00a0Juli 2011, L\u2019Or\u00e9al u.\u00a0a., C\u2011324\/09 Rn.\u00a0102 und 103<\/strong><\/a>, sowie vom <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=224883&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1280881#:~:text=So%20hat%20der,474%2C%20Rn.%C2%A0103).\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\"><strong>2.\u00a0April 2020, Coty Germany, C\u2011567\/18, Rn.\u00a040<\/strong><\/a>). \u00a0Der blo\u00dfe Umstand, dass die technischen Voraussetzungen f\u00fcr die Benutzung eines Zeichens geschaffen werden und diese Dienstleistung verg\u00fctet wird, bedeutet n\u00e4mlich nicht, dass deren Erbringer dieses Zeichen selbst benutzt, selbst wenn er im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH f\u00fchrte in \u00dcbereinstimmung mit den Ausf\u00fchrungen des Generalanwalts (<a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=260206&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1708911\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\"><strong>Schlussantr\u00e4ge vom 02.6.2022<\/strong><\/a>) aus, dass der Ausdruck \u201ekommerzielle Kommunikation\u201c jede Form der an Dritte gerichteten Kommunikation bezeichnet, die darauf abzielt, die T\u00e4tigkeit, die Waren oder die Dienstleistungen des Unternehmens anzupreisen oder auf die Aus\u00fcbung einer solchen T\u00e4tigkeit aufmerksam zu machen. Die Benutzung eines Zeichens in der eigenen kommerziellen Kommunikation eines solchen Unternehmens setzt somit voraus, dass dieses Zeichen aus Sicht Dritter als fester Bestandteil der Kommunikation und damit als zur T\u00e4tigkeit des Unternehmens geh\u00f6rig erscheint.<\/p>\n\n\n\n<p>Um somit festzustellen, ob der Betreiber einer Verkaufsplattform unmittelbar f\u00fcr Markenverletzungen eines Drittanbieters haftet, ist zu pr\u00fcfen, ob die Anzeige geeignet ist, eine Verbindung zwischen den von diesem Betreiber angebotenen Dienstleistungen und dem verwendeten Kennzeichen herzustellen, weil ein normal informierter und aufmerksamer Nutzer glauben k\u00f6nnte, dass der Betreiber derjenige ist, der die Ware tats\u00e4chlich verkauft.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein solcher Eindruck, dass Amazon tats\u00e4chlich Verk\u00e4ufer von Waren eines Drittanbietern sein k\u00f6nnte, wird insbesondere dadurch erweckt, dass alle auf der Plattform ver\u00f6ffentlichten Angebote unter Verwendung des Amazon-Logos einheitlich pr\u00e4sentiert werden. Au\u00dferdem werden die Angebote ohne Unterscheidung nach ihrer Herkunft mit Angaben wie \u201eBestseller\u201c, \u201eam h\u00e4ufigsten gew\u00fcnscht\u201c oder \u201eam h\u00e4ufigsten geschenkt\u201c versehen und zudem erbringt Amazon an Drittanbieter zus\u00e4tzliche Dienstleistungen, die in der Bearbeitung von Fragen der Nutzer zu diesen Waren oder in der Lagerung, dem Versand und der Abwicklung des R\u00fcckversands dieser Waren bestehen. Eine solche Pr\u00e4sentation ist jedoch laut EuGH dazu geeignet, beim Nutzer den Eindruck hervorzurufen bzw. zu verst\u00e4rken, dass Amazon die auf diese Weise angepriesenen Waren im eigenen Namen und f\u00fcr eigene Rechnung vertreibt.<\/p>\n\n\n\n<p>DISCLAIMER<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Blog stellt lediglich eine allgemeine Information und keine rechtsanwaltliche Beratung dar. Schindler Rechtsanw\u00e4lte GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Aktualit\u00e4t des Blogs. Der Blog kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/EuGH-Haftung-von-Amazon-als-Plattformbetreiber-fuer-Markenverletzungen-durch-Dritte.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><img decoding=\"async\" width=\"144\" height=\"144\" src=\"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/pdf-download-icon.png\" alt=\"PDF Download Icon\" class=\"wp-image-5848\" srcset=\"https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/pdf-download-icon.png 144w, https:\/\/www.schindlerattorneys.com\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/pdf-download-icon-12x12.png 12w\" sizes=\"(max-width: 144px) 100vw, 144px\" \/><\/a><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Dezember 2022 hat der EuGH dar\u00fcber entschieden, ob und inwieweit Amazon als Betreiber ihres Online-Marktplatzes f\u00fcr Markenrechtsverletzungen haftet, wenn diese durch Werbeanzeigen eines Dritten auf der Verkaufsplattform begangen werden (Urteil vom 22.12.2022; Rechtssachen C\u2011148\/21 und C\u2011184\/21). 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