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Published
26.03.2024
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ecolex – Unionsrechtliche Grenzen der Investitionskontrolle aus Anlass der Xella-Entscheidung

Nationale Investitionskontrollregime sind am Maßstab der Grundfreiheiten zu messen. Indirekte Direktinvestitionen fallen (meist) nicht in den Anwendungsbereich der FDI-ScreeningVO. Dies sind die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Urteil in der Rs C-106/22, Xella, in dem sich der EuGH erstmals mit der Frage der Vereinbarkeit eines der von den MS erlassenen Investitionskontrollregimes mit der VO (EU) 2019/452 (FDI-ScreeningVO) und den EU-Grundfreiheiten auseinanderzusetzen hatte. Die vom EuGH gezogenen unionsrechtlichen Grenzen sind im Rahmen nationaler Investitionsprüfungen zu beachten.

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